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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von EliteLimos     Stand 01.09.2010

 

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.

 

§ 2 Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet EliteLimos folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:

0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt; 100 % danach.

Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

 

§ 3 Vermittlung an Fremdfirmen

Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. EliteLimos ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.

 

§ 4 Rücktritt

EliteLimos ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. entsprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung des gesamten Endpreises spätestens fällig bei Beendigung der Fahrt, zahlbar nach Erhalt des Fahrtnachweises.

Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet EliteLimos dem Kunden Zinsen in Höhe von 14% und Mahngebühren von Euro 5,00 für jede Mahnung.

 

§ 6 Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von EliteLimos.
Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich, sofern EliteLimos der Verlängerung zustimmt.

 

§ 7 Beförderung

Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist EliteLimos oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.

 

§ 8 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.

Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.

Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

 

§ 9 Haftung von EliteLimos

Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EliteLimos zurückzuführen.

 

§ 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Heilbronn.

 

§ 11 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.

 

Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung sind, auch auszugsweise, nicht gestattet.